Die Schule am Floßplatz liegt im Zentrum der Stadt Leipzig und ist eine der ältesten Grundschulen unserer Stadt. Hier lernen 333 Schülerinnen und Schüler, die von 23 LehrerInnen unterrichtet und von einem FSJ-ler unterstützt werden. Wir arbeiten eng mit den Eltern zusammen und haben darüber hinaus einen guten Kontakt zu den 6 Kindergärten in der unmittelbaren Umgebung. Seit dem Schuljahr 2019/2020 gibt es einen gemeinsamen Schulbezirk mit der Pablo-Neruda-Schule und der Addis-Abeba-Schule.
Geschichte
1872 entstand das Schulgebäude der 3. Bezirksschule am Floßplatz
1916 wurde die Schule als Mädchen-Berufsschule Süd genutzt
1945 diente sie als Handelsschule
1950 wurde sie die 3. Volksschule mit dem Namen “Petri-Schule”
1959 – 1992 war sie die POS “Georgi Dimitroff”
1992 wurde sie die 116. Grundschule
1993 Umbenennung in 200. Grundschule
Seit 1995 trägt unsere Schule ihren heutigen Namen. Er verweist auf den früheren Nutzen der Fläche als Stapel- und Verkaufsplatz für Holz aus dem Vogtland, welches auf der Elster nach Leipzig geflößt wurde. Aus diesem Grund erhielt er 1873 den Namen Floßplatz.
Im Juni 2019 erhielt unsere Grundschule ein neues Kleinsportfeld.
Auskünfte zur Schulevaluation können hier eingesehen werden. Evaluation
Einschulung
Auf den Anfang kommt es an! Hier geht es zum Infobereich für unsere neuen ersten Klassen. Einschulung
Bildungsempfehlung
Und wie geht es weiter? Aktuelle Hinweise erhalten Sie hier: Bildungsempfehlung
Freiwilliges Soziales Jahr
Den Schulbetrieb aus einer anderen Perspektive kennenlernen? Hier gibt es aktuelle Hinweise: Freiwilliges Soziales Jahr
EU-Schulprogramm
Unsere Grundschule nimmt am EU-Schulprogramm mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union teil.
Erasmus
Die Schule am Floßplatz nimmt am EU-Programm Erasmus+ teil.
Transparenzhinweis: Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.